Immobilie bewerten

Mit Wirichs Immobilien den Wert
Ihrer Immobilie ermitteln

Die Frage, die sich Immobilienbesitzer mit Verkaufswunsch als erstes stellen: Was ist ihr Haus eigentlich wert? Zu welchem Preis sollten sie es auf dem Markt anbieten? Und zu welchem wird es voraussichtlich den Besitzer wechseln? Die Beantwortung der letzteren beiden Fragen obliegt Ihrem Immobilienmakler, seinem Know-how und Verhandlungsgeschick, aber die eigentliche Wertermittlung ist einem festen Gesetz gehorchender Vorgang, der in § 194 BauGB geregelt und von zertifizierten Gutachtern übernommen wird. Wirichs Immobilien ermittelt gern den Marktwert Ihrer Immobilie und wendet sich für alle anderen Wertermittlungen an zuverlässige, seriöse Partner.

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Wertermitt­lung heißt eigent­lich Verkehrs­wert­er­mitt­lung

Wenn der Laie von der Immobilienwertermittlung spricht, meint er damit eigentlich die sogenannte Verkehrswertermittlung. Diese Verkehrswertermittlung bezieht alle die Immobilie betreffenden Daten ein und liefert so einen zuverlässigen und objektiven Verkaufswert. Weil es sich bei dieser Bewertung aber um einen relativ umfangreichen Vorgang handelt, offerieren viele Anbieter auch eine abgespeckte Variante, die sogenannte Marktwertermittlung.

Wirichs Immobilien Beratung

Immobilienbewertung im Rahmen der Grund­steuerreform

Die Immobilienbewertung wird zu Beginn des Jahres 2022 für alle Eigentümer von Bedeutung sein: Im Rahmen einer Gesetzesänderung müssen alle Immobilien neu bewertet werden, um den sogenannten Grundsteuerwert zu ermitteln. Der Grundsteuerwert wird den bisher gültigen Einheitswert ablösen. Er richtet sich nach dem Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Baujahr und an der Art der Nutzung (privat/gewerblich). Für bebaute Grundstücke gibt es zwei Verfahren der Bewertung: das Ertrags- und das Sachwertverfahren.

Das Ertragswertverfahren gilt für

  • Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum

Das Sachwertverfahren gilt für

  • Geschäftsgrundstücken,
  • gemischt genutzten Grundstücken,
  • Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken

Die Ermittlung erfolgt durch einen Gutachter

zum anderen durch eine Außen- und Innenbesichtigung der entsprechenden Immobilie, bei der er ihre wichtigsten Merkmale dokumentiert, um sie so anschließend in die Bewertung einfließen lassen zu können. Das Gutachten beinhaltet unter anderem:

  • eine Detailbeschreibung der Immobilie
  • Baumängel und Schäden
  • Bestehende Rechte und Lasten
  • Bodenwert
  • Verkehrswert
  • die Begründung des gewählten Wertermittlungsverfahrens
  • Überprüfung des Ergebnisses anhand von Vergleichsdaten
  • Fotos und Pläne

Welche Kriterien beeinflussen den Wert einer Immobilie?

Der Wert einer Immobilie setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Unter anderem hängt ihr Wert davon ab, wo sie steht. Das bedeutet, ein und dasselbe Haus kann einen ganz unterschiedlichen Wert haben, je nachdem, in welchem Teil Deutschlands es steht.

Vertragsabschluss
  • Makrolage: Geografie, Gemeinde und Region, Infrastruktur, Anbindung an das Verkehrsnetz
  • Mikrolage: Direkte Umgebung und Nachbarschaft, Parkmöglichkeiten, Lärmbelastung
  • Grundstück: Größe, Gestalt, Erschließung, Bebauung und Bewuchs, evtl. Altlasten
  • Gebäude: Baujahr, Grundfläche, Aufteilung (Anzahl Etagen/Räume), An- und Nebenbauten (Garage, Gartenhaus etc.)
  • Zustand: Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf, Baumängel und Schäden
  • Ausstattung: Technik, Böden, Fenster, Türen, Einbauten
  • Rechte und Lasten: Öffentlich-rechtliche Gegebenheiten, Nutzungsrechte und miet- vertragliche Bindungen, Dienstbarkeiten und andere Vermerke in Abt. II des Grundbuchs
  • Marktsituation: Auswertungen der Gutachterausschüsse, Immobilienspiegel, Mietspiegel, Angebotslage, kommunale Entwicklungsvorhaben
Wirichs Immobilien: Hilfe bei der Immobilienbewertung

Sie haben Fragen zur Immobilienbewertung oder wünschen sich im Rahmen des Immobilienverkaufs eine Verkehrswertermittlung? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu dürfen!

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